1. GESETZLICHE ARBEITSZEITEN IN FRANKREICH
1.1 Die 35-Stunden-Woche: Was bedeutet sie wirklich?
Die gesetzliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche wurde in Frankreich im Jahr 2000 eingeführt und gilt für fast alle Angestellten. Die Einführung dieser Regelung diente dazu, die Arbeitslosigkeit zu senken und die Work-Life-Balance zu verbessern.
Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Mitarbeiter nicht mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Stattdessen stellt sie die Schwelle dar, ab der Überstundenregelungen greifen. Unternehmen sollten beachten, dass sich die tatsächliche Wochenarbeitszeit durch branchenspezifische Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen ändern kann.
1.2 Arbeitszeitgrenzen und Vorschriften für Ruhezeiten
In Frankreich sind klare Grenzen für die maximale Arbeitszeit gesetzlich festgelegt. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich zehn Stunden, kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Obergrenze von 48 Stunden. Allerdings darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von zwölf Wochen hinweg 44 Stunden nicht überschreiten.
Zusätzlich gibt es verbindliche Vorschriften für Ruhezeiten, die Unternehmen beachten müssen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Darüber hinaus ist eine wöchentliche Mindestruhezeit von 35 aufeinanderfolgenden Stunden vorgeschrieben, die in der Regel den obligatorischen Ruhetag am Sonntag einschließt. Allerdings bestehen für bestimmte Branchen Ausnahmen, die auf betriebliche Erfordernisse oder tarifliche Vereinbarungen zurückzuführen sind.
1.3 Ausnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen
In Frankreich gibt es verschiedene Regelungen für spezifische Arbeitnehmergruppen, die sich von den allgemeinen Arbeitszeitvorschriften unterscheiden. Dies betrifft vor allem Führungskräfte, leitende Angestellte sowie Teilzeitkräfte, die jeweils besonderen Bestimmungen unterliegen:
- Führungskräfte („Cadres dirigeants“) mit Vertrauensarbeitszeit: Diese sind von der 35-Stunden-Regelung ausgenommen, da sie eine bedeutende Entscheidungsbefugnis innerhalb des Unternehmens haben und nicht den üblichen Arbeitszeitbeschränkungen unterliegen. Sie arbeiten nach individuellen Vereinbarungen, die oft ein hohes Maß an Eigenverantwortung und eine flexible Arbeitsgestaltung vorsehen.
- Vertrauensarbeitszeit („Forfait jours“) für leitende Angestellte: Diese besondere Regelung erlaubt es, die Arbeitszeit in Tagespauschalen anstatt auf Stundenbasis zu erfassen. Anstatt einer wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden wird eine jährliche Anzahl an Arbeitstagen festgelegt, die nicht überschritten werden darf. In der Regel sind dies maximal 218 Arbeitstage pro Jahr.
- Teilzeitkräfte: Für diese gelten spezielle Regeln bezüglich der zulässigen Mehrarbeit. Diese zusätzlichen Stunden werden als „heures complémentaires“ bezeichnet. Sie dürfen grundsätzlich nicht mehr als 10 % der im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenstunden betragen, es sei denn, ein Tarifvertrag erlaubt eine Erweiterung auf bis zu 33 %.