1. GRUNDLAGEN DER GEHALTSSTRUKTUR IN FRANKREICH
Die Gehaltsstruktur in Frankreich unterscheidet sich in einigen Punkten grundlegend von der in Deutschland. Arbeitgeber sollten zunächst den Unterschied zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt verstehen. Das Bruttogehalt umfasst neben dem Grundgehalt auch eventuelle Prämien, Boni und Sachleistungen. Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben abgezogen, die das Nettogehalt des Mitarbeiters bilden.
Ein zentraler Begriff in Frankreich ist der „SMIC“ (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance), der staatlich festgelegte Mindestlohn. Er beträgt im Jahr 2025 etwa 1.747 Euro brutto pro Monat bei einer Vollzeitstelle. Der SMIC wird jährlich angepasst und dient als Referenzgröße für viele Abgaben und Gehaltsberechnungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Löhne den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neben dem Grundgehalt und den gesetzlichen Mindestvorgaben gibt es in Frankreich eine weit verbreitete Praxis von Zusatzleistungen. Dazu gehören etwa 13. Monatsgehälter, variable Vergütungen oder Sachleistungen wie Dienstwagen und Essensgutscheine („Tickets Restaurant“). Diese Bestandteile können die Gehaltsstruktur wesentlich beeinflussen und sollten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.