1. DER RECHTLICHE RAHMEN: EU-RICHTLINIE, FRANKREICH UND DER ÜBERGANG
Pay Transparency 2026/27 verpflichtet Unternehmen in Frankreich dazu, Vergütungsinformationen früher, strukturierter und nachvollziehbarer bereitzustellen. Für Ihr Unternehmen betrifft das vor allem vier Bereiche: Gehaltsinformationen vor der Einstellung, das Verbot von Fragen zur bisherigen Vergütung, individuelle Auskunftsrechte von Beschäftigten und ein erweitertes Gender-Pay-Gap-Reporting.
WELCHE REGELN GELTEN AUF EU-EBENE?
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bildet den Mindeststandard. Sie verlangt, dass Bewerbende Informationen zur Anfangsvergütung oder Gehaltsspanne rechtzeitig erhalten, damit sie eine informierte Gehaltsverhandlung führen können. Außerdem dürfen Arbeitgeber nicht nach der aktuellen oder früheren Vergütung fragen. Hinzu kommen Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie neue Reportingpflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden.
WAS IST IN FRANKREICH BESONDERS?
Frankreich verfügt bereits über eigene Gleichstellungsinstrumente. Dazu gehören der Index de l’égalité professionnelle, Informationsrechte des CSE über die BDESE und zusätzliche Pflichten für große Unternehmen. Die neue EU-Logik ersetzt diese Instrumente nicht einfach, sondern erweitert sie um stärkere Transparenzrechte im Recruiting und im laufenden Arbeitsverhältnis.
WELCHE PFLICHTEN SOLLTEN SIE 2026/27 VORBEREITEN?
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen mindestens diese vier Bereiche abdeckt:
- Gehaltsinformationen vor der Einstellung: Definieren Sie für jede französische Rolle ein Brutto-Gehaltsband und legen Sie fest, wann und wie es Bewerbenden kommuniziert wird.
- Verbot von Salary-History-Fragen: Entfernen Sie Fragen nach früherem oder aktuellem Gehalt aus ATS-Feldern, Interviewleitfäden, Recruiter-Skripten und Agenturbriefings.
- Auskunftsrechte von Beschäftigten: Bereiten Sie einen Prozess vor, mit dem HR innerhalb der vorgesehenen Frist Auskunft über das individuelle Entgelt und Vergleichswerte nach Geschlecht geben kann.
- Reporting und Datenmodell: Prüfen Sie, ob Ihre HRIS- und Payroll-Daten Gender-Pay-Gap-Kennzahlen, variable Vergütung, Medianwerte, Quartile und Vergleichskategorien abbilden können.
