1. WIE FÜHRT DER NEUE EUROPÄISCHE RECHTSRAHMEN ZU MEHR LOHNGERECHTIGKEIT?
Die EU will gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verbindlich durchsetzen und zwar nicht nur als Grundsatz, sondern mit klaren Verpflichtungen für Arbeitgeber. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) schafft sie einen verbindlichen Rechtsrahmen, der ab Juni 2026 in Kraft tritt und für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten unmittelbare Konsequenzen haben wird.
Ziel ist es, der sogenannte Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, systematisch zu reduzieren. Laut Statistischem Bundesamt lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland im Jahr 2023 bei 18 %, der bereinigte Wert (also unter Berücksichtigung vergleichbarer Positionen) bei rund 6 %. Damit liegt Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt von 13 %.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Offenheit bei Entgeltstrukturen, Kriterien und Lohnentscheidungen. Sie enthält zwei zentrale Bereiche:
- Transparenz vor der Einstellung: Unternehmen müssen Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen machen und die Kriterien zur Gehaltsfestlegung offenlegen.
- Transparenz im Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer haben das Recht auf Informationen über Vergleichsgehälter; Unternehmen müssen regelmäßig über Entgeltunterschiede berichten.