1. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN: WAS REGELT DER CODE DU TRAVAIL?
Der französische Code du travail definiert Homeoffice als jede Form der Arbeit, die regelmäßig außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers und mithilfe digitaler Technologien erfolgt. Dabei wird zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Homeoffice unterschieden. Während eine dauerhafte Heimarbeit durch eine vertragliche oder betriebliche Regelung formalisiert werden muss, kann gelegentliches Homeoffice auch ohne eine solche Vereinbarung gestattet werden.
Arbeitnehmer haben in Frankreich grundsätzlich kein einklagbares Recht auf Homeoffice. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Anfragen ihrer Mitarbeiter zu prüfen und dürfen diese nur aus sachlichen Gründen ablehnen. Damit Homeoffice rechtlich auf sicheren Füßen steht, sollte eine klare Vereinbarung getroffen werden. Diese kann im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einer individuellen Zusatzvereinbarung geregelt werden. In einer solchen Vereinbarung sollten Aspekte wie Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Haftungsfragen und das Rückkehrrecht ins Büro festgelegt werden. Wichtig ist hierbei eine präzise Formulierung, um Missverständnisse zu vermeiden.