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Arbeitsverträge in Frankreich: CDD, CDI und Probezeit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge in Frankreich unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Deutschland geltenden Vorschriften. Diese Unterschiede können für deutsche Unternehmen, die in Frankreich Personal einstellen oder ein internationales Team managen, eine Herausforderung darstellen. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und eine effiziente Zusammenarbeit zu fördern, ist es unerlässlich, die zentralen Regelungen und Besonderheiten der französischen Arbeitsvertragsformen zu kennen.

Ein solides Wissen in diesen Bereichen schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern ermöglicht es auch, faire und transparente Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen, ihre Integration zu erleichtern und ein stabiles Fundament für eine produktive Zusammenarbeit zu legen. Darüber hinaus hilft ein tieferes Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze, das Unternehmen besser im französischen Markt zu positionieren und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

1. DIE GÄNGIGSTEN VERTRAGSFORMEN IN FRANKREICH: CDD UND CDI

Der unbefristete Arbeitsvertrag, in Frankreich als Contrat à Durée Indéterminée (CDI) bekannt, stellt die bevorzugte Vertragsform dar. Ein CDI bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein hohes Maß an Stabilität und Planungssicherheit. Gesetzlich vorgeschrieben ist der CDI in allen Fällen, in denen keine zwingenden Gründe für eine Befristung bestehen. Arbeitgeber können diesen Vertrag nur aus spezifischen und klar definierten Gründen beenden, wie etwa bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zusätzlich wird bei der Gestaltung des CDI die Einhaltung von Kollektivverträgen, sogenannten conventions collectives, erwartet, die branchenspezifische Regeln und Zusätze enthalten.

Im Gegensatz dazu steht der Contrat à Durée Déterminée (CDD), der als befristeter Arbeitsvertrag hauptsächlich für vorübergehende Bedarfe genutzt wird. Ein CDD wird häufig für saisonale Arbeiten, zeitlich begrenzte Projekte oder zur Überbrückung eingesetzt. Die maximale Laufzeit eines CDD beträgt 18 Monate, wobei in bestimmten Fällen eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich ist. Nach dem Ende eines CDD besteht der Anspruch auf eine Abfindung, die 10 % des gesamten Bruttogehalts während der Vertragslaufzeit entspricht. Ein Wechsel von einem CDD zu einem CDI ist in Frankreich keine Seltenheit und wird häufig als natürlicher Übergang angesehen, wenn die Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen ist.

Wichtige Kriterien bei der Wahl der Vertragsform:

  • Ein CDI bietet maximale Stabilität und ist für langfristige Positionen geeignet.
  • Ein CDD eignet sich ideal für zeitlich begrenzte Aufgaben oder Projekte.
  • Die maximale Dauer des CDD muss beachtet werden, einschließlich der Regeln zur Verlängerung.
  • Beim CDI ist die Einhaltung branchenspezifischer Kollektivverträge zwingend erforderlich.
  • Arbeitnehmer im CDD haben Anspruch auf eine Abfindung nach Vertragsende.
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2. BESONDERHEITEN DER PROBEZEIT IN FRANKREICH

In Frankreich ist die Probezeit, die sogenannte période d’essai, ein zentraler Bestandteil vieler Arbeitsverträge. Sie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den deutschen Regelungen, insbesondere in Bezug auf ihre Dauer und die Möglichkeit der Verlängerung.

Die Dauer der Probezeit hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Bei einfachen Angestellten beträgt die maximale Probezeit zwei Monate, während sie bei Technikern und leitenden Angestellten bis zu vier Monate betragen kann. In bestimmten Fällen erlaubt das französische Arbeitsrecht eine einmalige Verlängerung der Probezeit, vorausgesetzt, diese Möglichkeit ist im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag explizit vorgesehen. Während der Probezeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Freiheit, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und mit verkürzter Frist zu beenden. Allerdings müssen auch hierbei die formalen Vorgaben eingehalten werden, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Je nach Branche können spezifische Regelungen existieren, die über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Sektoren wie das Bauwesen oder die Technologiebranche, in denen spezielle Anforderungen an die Probezeit gestellt werden.

Wichtige Kriterien der Probezeit:

  • Die Dauer variiert je nach Position des Mitarbeiters (2 Monate für Angestellte, 4 Monate für Techniker und leitende Angestellte).
  • Eine einmalige Verlängerung ist möglich, sofern dies vertraglich oder tariflich geregelt ist.
  • Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen beenden.
  • Branchenspezifische Regelungen, wie sie im Bauwesen oder in der Technologiebranche vorkommen, können zusätzliche Vorgaben enthalten.
  • Die Einhaltung formaler Vorgaben ist essentiell, um Konflikte zu vermeiden.

3. KÜNDIGUNGSFRISTEN UND BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Frankreich unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die je nach Vertragsform variieren. Im Fall eines CDI darf der Vertrag nur aus rechtlich zulässigen Gründen wie persönlichem Fehlverhalten oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und liegt in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Besondere Anforderungen gelten für betriebsbedingte Kündigungen, bei denen häufig die Erstellung eines Sozialplans erforderlich ist. Fehler bei der Kündigung eines CDI können erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Ein CDD hingegen kann grundsätzlich nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer beendet werden. Ausnahmen bestehen lediglich bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder bei Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags (rupture conventionnelle). Arbeitnehmer in einem CDD haben jedoch die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht haben. Zum Ende eines CDD sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, das die erbrachten Leistungen detailliert beschreibt.

Im Vergleich zu Deutschland zeichnen sich die französischen Regelungen durch eine deutlich höhere Schutzfunktion zugunsten der Arbeitnehmer aus. Dies führt zwar zu umfangreicheren Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, bietet jedoch auch einen klaren rechtlichen Rahmen, der Unsicherheiten reduziert.

Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland:

  • Kündigungsfristen: In Frankreich hängen die Fristen stark von der Betriebszugehörigkeit ab, während in Deutschland meist vertraglich festgelegte oder gesetzliche Fristen (z. B. vier Wochen zum Monatsende) gelten.
  • Befristete Verträge: In Frankreich ist ein CDD kaum vorzeitig kündbar, da die gesetzlichen Vorgaben eine strikte Einhaltung der vereinbarten Vertragsdauer vorsehen. Im Gegensatz dazu bieten befristete Arbeitsverträge in Deutschland durch vertragliche Vereinbarungen mehr Flexibilität, beispielsweise durch die Option einer vorzeitigen Beendigung mit Zustimmung beider Parteien.
  • Arbeitnehmerrechte: Französisches Arbeitsrecht legt großen Wert auf den Schutz der Arbeitnehmer, während in Deutschland die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgeglichener reguliert sind.
  • Formale Anforderungen: In Frankreich sind Dokumentationspflichten und formale Prozesse (z. B. Sozialpläne bei betriebsbedingten Kündigungen) umfangreicher als in Deutschland, wo solche Vorgaben weniger strikt ausfallen.
  • Arbeitszeugnisse: Während in Frankreich Arbeitszeugnisse am Ende eines CDD Pflicht sind, haben Arbeitnehmer in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, unabhängig von der Vertragsform.

FAZIT: ARBEITSVERTRÄGE RECHTSSICHER GESTALTEN UND ERFOLGREICH UMSETZEN

Arbeitsverträge in Frankreich sind komplex und erfordern ein tiefgehendes Verständnis der lokalen Gesetzgebung. Die Unterschiede bei den Vertragsformen, der Probezeit und den Kündigungsfristen sind erheblich und können ohne die richtige Vorbereitung zu rechtlichen Problemen führen. Ein umfassender und transparenter Arbeitsvertrag schafft jedoch Klarheit und Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Deutsche Unternehmen sollten stets auf die Expertise von Spezialisten wie Arbeitsrechtlern oder Personalberatern zurückgreifen, um ihre Arbeitsverträge rechtskonform zu gestalten. Sprachliche Präzision ist dabei entscheidend, weshalb professionelle Übersetzungsdienste genutzt werden sollten, um Missverständnisse in Vertragsklauseln zu vermeiden. Branchenspezifische Besonderheiten und einschlägige Tarifverträge sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um rechtliche und operative Sicherheit zu gewährleisten.

Gut vorbereitete und rechtssichere Arbeitsverträge sind die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit mit Mitarbeitern in Frankreich. Eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern, insbesondere bei Vertragsänderungen oder Kündigungen, trägt zur Stabilität der Arbeitsbeziehung bei. Unternehmen, die diese Aspekte berücksichtigen, schaffen nicht nur einen reibungslosen Ablauf, sondern auch ein positives Arbeitsumfeld, das langfristige Erfolge fördert.

Die Strukturen von vif Solutions begleiten seit über 20 Jahren erfolgreich Unternehmen und öffentliche Institutionen auf dem deutschen und dem französischen Markt.

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Dr. Kathrin Graf