1. DIE GÄNGIGSTEN VERTRAGSFORMEN IN FRANKREICH: CDD UND CDI
Der unbefristete Arbeitsvertrag, in Frankreich als Contrat à Durée Indéterminée (CDI) bekannt, stellt die bevorzugte Vertragsform dar. Ein CDI bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein hohes Maß an Stabilität und Planungssicherheit. Gesetzlich vorgeschrieben ist der CDI in allen Fällen, in denen keine zwingenden Gründe für eine Befristung bestehen. Arbeitgeber können diesen Vertrag nur aus spezifischen und klar definierten Gründen beenden, wie etwa bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zusätzlich wird bei der Gestaltung des CDI die Einhaltung von Kollektivverträgen, sogenannten conventions collectives, erwartet, die branchenspezifische Regeln und Zusätze enthalten.
Im Gegensatz dazu steht der Contrat à Durée Déterminée (CDD), der als befristeter Arbeitsvertrag hauptsächlich für vorübergehende Bedarfe genutzt wird. Ein CDD wird häufig für saisonale Arbeiten, zeitlich begrenzte Projekte oder zur Überbrückung eingesetzt. Die maximale Laufzeit eines CDD beträgt 18 Monate, wobei in bestimmten Fällen eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich ist. Nach dem Ende eines CDD besteht der Anspruch auf eine Abfindung, die 10 % des gesamten Bruttogehalts während der Vertragslaufzeit entspricht. Ein Wechsel von einem CDD zu einem CDI ist in Frankreich keine Seltenheit und wird häufig als natürlicher Übergang angesehen, wenn die Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen ist.
Wichtige Kriterien bei der Wahl der Vertragsform:
- Ein CDI bietet maximale Stabilität und ist für langfristige Positionen geeignet.
- Ein CDD eignet sich ideal für zeitlich begrenzte Aufgaben oder Projekte.
- Die maximale Dauer des CDD muss beachtet werden, einschließlich der Regeln zur Verlängerung.
- Beim CDI ist die Einhaltung branchenspezifischer Kollektivverträge zwingend erforderlich.
- Arbeitnehmer im CDD haben Anspruch auf eine Abfindung nach Vertragsende.