1. DIE 35-STUNDEN-WOCHE: GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND AUSNAHMEN
Die 35-Stunden-Woche wurde im Jahr 2000 mit dem Loi Aubry eingeführt. Ziel war es, die Beschäftigung zu fördern, indem die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Maßnahme sollte gleichzeitig eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen. Dadurch entsteht eine gewisse betriebliche Flexibilität, die sowohl den Unternehmenszielen als auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung trägt.
1.1 Gilt die 35-Stunden-Woche für alle?
Grundsätzlich betrifft die 35-Stunden-Regelung fast alle Angestellten des privaten Sektors. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
- Führungskräfte (Cadres Dirigeants): Hochrangige Manager sind von dieser Regelung ausgenommen und können längere Arbeitszeiten ohne Überstundenvergütung haben.
- Bestimmte Tarifverträge (Conventions Collectives): Einige Branchen haben spezifische Vereinbarungen, die längere Arbeitszeiten erlauben. Beispielsweise haben die Metall- oder IT-Branche häufig angepasste Regelungen.
- Sonderregelungen für kleine Unternehmen: In Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern sind flexiblere Lösungen oft zulässig.
1.2 Flexibilität innerhalb der 35-Stunden-Woche
Viele Unternehmen umgehen die strikte 35-Stunden-Regelung durch verschiedene Anpassungen:
- Jährliche Arbeitszeitberechnung: Unternehmen können die Arbeitszeit über das gesamte Jahr verteilen, um Schwankungen in der Arbeitsbelastung auszugleichen.
- Teilzeitverträge: Um mehr Flexibilität zu erhalten, setzen einige Firmen auf vertraglich geregelte Teilzeitarbeit.
- Rückgriff auf RTT oder Überstunden: Mehrarbeit wird oft durch das RTT-System ausgeglichen oder mit Überstundenzuschlägen vergütet.
Obwohl die 35-Stunden-Woche als gesetzliche Norm gilt, wird sie in vielen Unternehmen in der Praxis durch RTT oder Überstunden kompensiert. Insbesondere größere Unternehmen und internationale Konzerne nutzen RTT-Modelle, um die Arbeitszeiten an betriebliche Anforderungen anzupassen. Zudem setzen einige Arbeitgeber auf individuelle Vereinbarungen oder flexible Arbeitszeitkonten, um produktive Phasen gezielt zu verlängern, während weniger intensive Zeiten für den Abbau von RTT oder Überstunden genutzt werden.